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   BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02   

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https://dejure.org/2002,7912
BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02 (https://dejure.org/2002,7912)
BVerfG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02 (https://dejure.org/2002,7912)
BVerfG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 2 BvR 1030/02 (https://dejure.org/2002,7912)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02
    Eine Verletzung des sich auus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ) ist ebenso wenig zu erkennen wie eine Versagung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02
    Eine Verletzung des sich auus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 86, 288 ) ist ebenso wenig zu erkennen wie eine Versagung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ablehnung der gestellten Beweisanträge zur Frage einer möglichen Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung haben die Beschwerdeführer schon deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sich aus der Verfassungsbeschwerde nicht ergibt, inwiefern die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten der Beschwerdeführer angezeigt, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 08.08.2002 - 2 BvR 1030/02
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Ablehnung der gestellten Beweisanträge zur Frage einer möglichen Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung haben die Beschwerdeführer schon deshalb nicht ausreichend dargelegt, weil sich aus der Verfassungsbeschwerde nicht ergibt, inwiefern die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 91, 1 ).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 9 ZB 19.32081

    Unerheblichkeit eines Gehörsverstoßes

    Auch wenn danach ein Gehörsverstoß im Einzelfall vorliegt, führt dieser entsprechend dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO nicht zur Zulassung der Berufung, wenn er sich aus Sicht des Berufungsgerichts nicht oder nicht mehr auswirkt, weil sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen als richtig erweist und der Verstoß nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur einzelne Feststellungen betrifft, die mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.2003 - 8 C 1.02 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 14 ZB 13.30084 - juris Rn. 2 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.8.2002 - 2 BvR 1030/02 - juris Rn. 5).
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